ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
DER DIETZ CONSULTING E.U.
Vs. 4 vom 02.02.2025
1. VERTRAGSUMFANG UND GÜLTIGKEIT
Soweit nicht ausdrücklich schriftlich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte diese unserem Vertragspartner bekannt gegebenen Bedingungen. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen, wenn nicht ausdrücklich schriftlich Gegenteiliges vereinbart wird. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.
2. ANGEBOTE
Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich.
3. AUFTRÄGE
Aufträge, ob mündlich oder schriftlich erteilt, gelten erst dann als angenommen, wenn sie schriftlich von uns bestätigt sind. Der Inhalt dieser Bestätigung ist für die Geschäftsabwicklung allein maßgebend. Die Erledigung vorliegender oder eingehender Aufträge bleibt aber auch ohne vorherige Bestätigung zu diesen Bedingungen vorbehalten.
4. HONORAR UND KOSTEN
Alle Preise verstehen sich in Euro (sofern nicht eine andere Währung angeführt wird) ohne Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftsadresse des Auftragnehmers bzw. der Teleworking-Adresse des jeweiligen Mitarbeiters des Auftraggebers.
Alle Steuern werden aufgrund der jeweils gültigen Gesetzeslage berechnet. Falls Abgabenbehörden darüber hinaus nachträglich Steuern oder Abgaben vorschreiben, gehen diese zu Lasten des Auftraggebers.
4.1 Honorar / Stundensatz
Entsprechend Angebot
4.2 Reisekosten
Entsprechend Angebot
4.3 Fahrtkosten
Entsprechend Angebot
4.4 Flugkosten
Flugkosten und damit verbunden Nebenkosten werden nach tatsächlichem Aufwand (Economy-Class) zuzüglich 10 % Bearbeitungsaufschlag verrechnet.
4.5 Kosten für Hotel / Nächtigung
Kosten für Hotel (Basis 4****) inkl. Frühstück werden nach tatsächlichem Aufwand zuzüglich 10 % Bearbeitungsaufschlag verrechnet.
4.6 Vergebliche Anreise
Sollte ein Beratungsauftrag nicht durchführbar, die Anreise jedoch nach ordnungsgemäßer Terminvereinbarung erfolgt sein, so wird ein Betrag (Beratungshonorar + Reisespesen) im Ausmaß der entstandenen Kosten, höchstens jedoch 8 Std. + Spesen, in Rechnung gestellt.
4.7 Nebenkosten
Normale Büronebenkosten sind mit den Honorarsätzen abgegolten. Vervielfältigungen, Kopien, Sonderausführungen, Kosten für die Beschaffung von zusätzlichen Unterlagen etc. werden zu Selbstkosten weiterverrechnet und gesondert in Rechnung gestellt.
4.8 Sonstiger Aufwand
Wird entsprechend unseren Honorarrichtlinien in Rechnung gestellt bzw. ist eine Pauschalvereinbarung für die jeweilige Tätigkeit zu treffen.
5. TERMINE
5.1 Erfüllungstermin
Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten. Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den vom Auftragnehmer angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungspflicht nachkommt.
5.2 Verzögerungen und Teillieferungen
Verzögerungen und damit verbundene Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug des Auftragnehmers führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Programme umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilbetragsrechnungen zu legen.
6. ZAHLUNG
6.1 Rechnungslegung
Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind laut den jeweiligen Zahlungskonditionen zahlbar. Für Teilbetragsrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungskonditionen.
Der Auftragnehmer ist berechtig, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und entsprechende Teilrechnungen zu stellen. Sämtliche Entgelte und Honorare sind jeweils zwei Wochen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen sind wir von der Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit.
Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch uns wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstiger, von uns nicht zu vertretenden, Umstände nicht eingehalten werden, sind wir berechtigt unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen bzw. einen qualifizierten Vertreter zu stellen.
6.2 Zahlungstermine und Zahlungsverzug
Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigt den Auftragnehmer, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 4 % p. a. (§ 1000 ABGB) verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust geltend zu machen und übergebene Akzepte fällig zu stellen.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung oder Einwänden gegen nachweislich erbrachte Leistungen zurückzuhalten.
7. SCHUTZ DES GEISTIGEN EIGENTUMS
Unser Vertragspartner anerkennt unser Urheberrecht an den von uns erstellten Werken. Sämtliches vertragsgegenständliches Know-how, das im Zuge des Auftrages entsteht oder in dieses eingebracht wird, bleibt in unserer exklusiven Verwertung. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vertragsgegenständlichen Werke durch unseren Vertragspartner bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung.
8. EINHALTUNG DER EU-VERORDNUNG NR. 2016/679
Die Einhaltung der EU-Verordnung Nr. 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) wird dabei gegenseitig vereinbart.
9. VERSCHWIEGENHEIT
Wir verpflichten uns zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die uns durch die Zusammenarbeit mit dem Vertragspartner bekannt geworden sind. Die Geheimhaltungsverpflichtung erstreckt sich auch auf sämtliche Mitarbeiter und Kooperationspartner, auch über die Laufzeit eines Vertrages hinaus. Sie besteht so lange, wie der Geheimhaltungsgegenstand nicht anderweitig bekannt wird.
10. LOYALITÄT
Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge / Projekte gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, Schadenersatz in Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters an die andere Vertragspartei zu zahlen.
11. HAFTUNG
Wir haften für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur, sofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, des entgangenen Gewinns, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverlusten und von sonstigen Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Vertragspartner sind ausgeschlossen.
Spätestens nach 6 Monaten ab Leistungserbringung ist jeglicher Ersatzanspruch, auf welche Rechtsansprüche auch immer gestützt (insbesondere Gewährleistungs-, Irrtums-, Bereicherungs- oder Schadenersatzansprüche), ausgeschlossen, außer aus zwingenden Rechtsvorschriften ergibt sich Anderes.
12. GERICHTSSTAND / ANWENDBARES RECHT
Erfüllungsort für unsere Leistungen als auch für die Gegenleistungen ist der Sitz unseres Unternehmens, somit A-4523 Neuzeug.
Zur Entscheidung aller aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten – einschließlich solcher über sein Bestehen oder Nichtbestehen – ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht / LG Steyr zuständig. Wir haben aber das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.
Anwendbares Recht ist österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen.
Vollständiger Firmenname
DIETZ Consulting e.U.
Ort der Gewerbeberechtigung
Werndlgasse 1b / Top 10
4523 Neuzeug
Österreich
UID-Nummer
ATU66228815
Rechtsform
registriertes Einzelunternehmen
Geschäftsführung/Juristische Person
Gerhard Dietz
Firmenbuchnummer
FN453073i
Firmenbuchgericht
Landesgericht Steyr
Unternehmensgegenstand
Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation
Kammer/Berufsverband-Zugehörigkeit(en)
WKOÖ
Aufsichtsbehörde
Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land
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